Wir sind IVSE anerkannt.
Klientinnen und Klienten die keine IV-Rente beziehen werden definitiv aufgenommen, sobald die Kostengutsprache via Sozialdienst, Vormund oder Privater schriftlich bestätigt worden ist.
Für IV-Rentner gelten die Sozialtarife des Kantons. Es können auch ausserkantonale Klientinnen und Klienten aufgenommen werden.
Die Wohngemeinschaft Gässli GmbH bietet zeitlich unlimitierte Aufenthalte an. Es können zeitweise auch Übergangs – und Ferienplätze angeboten werden.
Ombudsstelle:
Bernische Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen
Frau Dr. K. Kummer, Zinggstrasse 16, 3007 Bern, Tel. 031 372 27 27
www.ombudsstellebern.ch
TAXORDNUNG DER WOHNGEMEINSCHAFT GÄSSLI
Tagespauschale
Die Tagespauschale umfasst die Unterkunft, Verpflegung, Wäscheversorgung, sowie den täglichen Betreuungs- und Pflegeaufwand. Sie wird nach den Sozialtarifen des GEF und den GEF-Richtlinien berechnet.
Ein- und Austrittstag
Für den Ein- und Austrittstag wird die volle Taxe erhoben.
Ableben
Die persönlichen Gegenstände sowie allfälliges Mobiliar müssen innert nützlicher Frist geräumt werden. Die Grundkosten werden bis zum Ende des laufenden Monates berechnet.
Tarifblatt Zusatzkosten des WG Gässli
In der Tagespauschalen nicht inbegriffen sind folgende Kosten:
Näharbeiten /Änderungen /Material | Fr. 40.– pro Stunde/nach Aufwand |
Medizinische und private Fahrten | Fr. 1.50 pro Kilometer |
Zimmerräumung durch Personal | Fr. 80.– pro Stunde |
Entsorgungsaufwand durch Personal | Fr. 80.– pro Stunde |
Transport- und Entsorgungsaufwand | nach effektivem Aufwand |
TV-Gebühren | Fr. 85.– pro Jahr |
Austrittspauschale | Fr. 250.– |
Versorgung im Todesfall in der WG | Fr. 350.– |
Selbst verursachter Sachschaden | nach Aufwand |
Hausratversicherung | Fr. 40.– |
Ausserordentliche Dienstleistung | nach Aufwand |
Telefon | Fr. 85.– pro Jahr |
Besuchermittagessen | Fr. 16.– |
Besuchernachtessen | Fr. 9.– |
FERIEN- UND WOCHENENDTAXEN
IV-Bezüger
Die Klientinnen und Klienten können max. 20 Arbeitstage Ferien beziehen. Wochenenden können frei bezogen werden. Voraussetzung ist eine Eingabe der Abwesenheit mindestens 3 Monate im Voraus.
Reservationstaxe pro Tag Fr. 75.–