Kostenregelung

Wir sind IVSE anerkannt.

Klientinnen und Klienten die keine IV-Rente beziehen werden definitiv aufgenommen, sobald die Kostengutsprache via Sozialdienst, Vormund oder Privater schriftlich bestätigt worden ist.
Für IV-Rentner gelten die Sozialtarife des Kantons. Es können auch ausserkantonale Klientinnen und Klienten aufgenommen werden.
Die Wohngemeinschaft Gässli GmbH bietet zeitlich unlimitierte Aufenthalte an. Es können zeitweise auch Übergangs – und Ferienplätze angeboten werden.

Ombudsstelle:
Bernische Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen
Frau Dr. K. Kummer, Zinggstrasse 16, 3007 Bern, Tel. 031 372 27 27
www.ombudsstellebern.ch

 

TAXORDNUNG DER WOHNGEMEINSCHAFT GÄSSLI 

Tagespauschale
Die Tagespauschale umfasst die Unterkunft, Verpflegung, Wäscheversorgung, sowie den täglichen Betreuungs- und Pflegeaufwand. Sie wird nach den Sozialtarifen des GEF und den GEF-Richtlinien berechnet.

Ein- und Austrittstag
Für den Ein- und Austrittstag wird die volle Taxe erhoben.

Ableben
Die persönlichen Gegenstände sowie allfälliges Mobiliar müssen innert nützlicher Frist geräumt werden. Die Grundkosten werden bis zum Ende des laufenden Monates berechnet.

 

Tarifblatt Zusatzkosten des WG Gässli

In der Tagespauschalen nicht inbegriffen sind folgende Kosten:

Näharbeiten /Änderungen /Material Fr. 40.– pro Stunde/nach Aufwand
 Medizinische und private Fahrten Fr. 1.50 pro Kilometer
 Zimmerräumung durch Personal Fr. 80.– pro Stunde
Entsorgungsaufwand durch Personal Fr. 80.– pro Stunde
Transport- und Entsorgungsaufwand nach effektivem Aufwand
TV-Gebühren Fr. 85.– pro Jahr
Austrittspauschale Fr. 250.–
Versorgung im Todesfall in der WG Fr. 350.–
Selbst verursachter Sachschaden nach Aufwand
Hausratversicherung Fr. 40.–
Ausserordentliche Dienstleistung nach Aufwand
Telefon Fr. 85.– pro Jahr
Besuchermittagessen Fr. 16.–
Besuchernachtessen Fr. 9.–

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FERIEN- UND WOCHENENDTAXEN

IV-Bezüger
Die Klientinnen und Klienten können max. 20 Arbeitstage Ferien beziehen. Wochenenden können frei bezogen werden. Voraussetzung ist eine Eingabe der Abwesenheit mindestens 3 Monate im Voraus.

Reservationstaxe pro Tag Fr. 75.–